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Kosten

Private Krankenversicherung:

Als staatlich approbierte Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über einen Arzt­registereintrag. In der Regel werden die Kosten für meine psychotherapeutische Behandlung von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen zum größten Teil übernommen. Abrechnungsgrundlage bildet die Gebührenordnung für Ärzte, (GOP).

Kostenübernahme durch die Beihilfestelle:
Beihilfeberechtigte Personen, wie z.B. Beamte, haben meist eine zusätzliche private Krankenversicherung, um den Teil der Kosten abzudecken, der von der Beihilfe nicht übernommen wird.

 

Selbstzahler:
Die Formalitäten entfallen bei einer Selbstzahlung. Dies ist meist der schnellste Weg um eine therapeutische Unterstützung, gerade im Akutfall zu bekommen. 

Bedenken Sie bitte auch, dass Coachings, Paartherapie und Familientherapie nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

Das Ausfallhonorar bei nicht fristgerechter Absage (min. 48 Werktagsstunden vor dem Termin) beträgt 95 €. Das Ausfallhonorar ist nicht erstattungsfähig und muss von Ihnen selbst getragen werden.Bitte bedenken Sie, dass die Termine ausschliesslich für Sie  freigehalten werden und nderen somit nicht zur Verfügung stehen. Für Termine nach 20 Uhr besteht ein Zuschlag (siehe Leistungsübersicht).

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