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Kosten​

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Private Krankenversicherung / Beihilfe / Selbstzahler​

 

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Private Krankenversicherung ​

Als staatlich approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag rechne ich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOP) ab. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten größtenteils. Bitte klären Sie vorab, welche Leistungen Ihr Vertrag abdeckt.​

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Beihilfe:

Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) benötigen oft eine ergänzende private Versicherung zur vollständigen Kostendeckung.​

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Selbstzahler:

Ohne Antrag oder Wartezeit - besonders im Akutfall oft der schnellste Weg zur Unterstützung.

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Bedenken Sie bitte auch, dass Coachings, Paartherapie und Familientherapie nicht von den Krankenkassen übernommen werden.​​​

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Nachfolgend erhalten Sie einen Auszug meiner Leistungen und Honorare für Psychotherapie gem. Gebührenordnung für Ärzte, Abschnitt G, Psychotherapie (GOP) in Verbindung mit den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen vom 01.07.2024.

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Ein Behandlungsvertrag ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme.​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Das Ausfallhonorar bei nicht fristgerechter Absage (min. 48 Werktags Stunden vor dem Termin) beträgt 100 €. Das Ausfallhonorar ist nicht erstattungsfähig und muss von Ihnen selbst getragen werden. Bitte bedenken Sie, dass die Termine ausschließlich für Sie  freigehalten werden und anderen somit nicht zur Verfügung stehen. Für Termine nach 19 Uhr besteht ein Zuschlag (siehe Leistungsübersicht).

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1) Für die Erstellung eines Erstberichts, eines Antrages oder eines Verlängerungsberichts werden je nach Aufwand 2–3 Arbeitsstunden berechnet. 

© 2025 by Andrea Abeyk   

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